Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung ist freiwillig. Mit ihr wird keine Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) behauptet.
Geltung des BFSG
Die Still Thinking Solutions GmbH geht davon aus, als Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG gemäß § 3 Abs. 3 BFSG von den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen ausgenommen zu sein. Unabhängig davon arbeiten wir daran, Nibla möglichst barrierearm zugänglich zu gestalten. Maßstab unserer Bemühungen sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, in Anlehnung an die EN 301 549.
Stand der Umsetzung
Art der Prüfung: Es handelt sich um eine Selbstbewertung. Die nachstehenden Werte stammen aus automatisierten Messungen an den ausgelieferten Seiten im Chromium-Browser am 22. August 2026. Gemessen wurden die Startseite, die Preisübersicht, das Kündigungs- und das Widerrufsformular, die Kontaktseite sowie die übrigen Rechtstexte. Es handelt sich nicht um eine vollständige Konformitätsprüfung nach WCAG 2.1 oder EN 301 549; eine solche ist bislang nicht erfolgt, und eine belastbare Konformitätsaussage ist mit den folgenden Angaben daher nicht verbunden.
- Farbkontraste: In den gemessenen Seiten erreichte jede geprüfte Text-/Hintergrund-Kombination mindestens das WCAG-AA-Verhältnis von 4,5:1. Der niedrigste errechnete Wert lag im hellen Schema bei 5,58:1, im dunklen bei 5,37:1. Für Bedienelemente gilt die strengere Schwelle von 3:1 (WCAG 1.4.11): Die Grundlinie der Eingabefelder – das einzige Merkmal, an dem ein Feld in dieser Gestaltung als Feld erkennbar ist – erreicht 3,11:1 bis 3,97:1. Nicht erfasst sind Zustände, die nur zeitweise auftreten – etwa Fehlermeldungen während einer laufenden Erkennung.
- Bedienbarkeit per Tastatur: Die Bedienelemente sind
Schaltflächen, Links oder Formularfelder. In der Messung waren auf der Startseite
alle 34 und auf der Kündigungsseite alle 24 gefundenen Bedienelemente per
Tabulatortaste erreichbar; keines war vom Tastaturzugriff ausgenommen, und jedes
trägt einen zugänglichen Namen. Aufklappbare Listeneinträge geben ihren Zustand
über
aria-expandedaus und verweisen peraria-controlsauf den zugehörigen Abschnitt. Der Tastaturfokus ist sichtbar hervorgehoben und bleibt beim Auf- und Zuklappen eines Diktats sowie beim Beenden einer Aufnahme auf dem betätigten Element. - Screenreader-Unterstützung: Statusmeldungen werden als
Live-Regionen ausgegeben (
role="status", Fehlermeldungen alsrole="alert"), Fortschrittsanzeigen alsrole="progressbar"mit aktuellen Werten. Der Aufnahmeknopf meldet seinen Zustand überaria-pressed. Das Kopieren eines Transkripts wird über eine Live-Region angesagt. Rein dekorative Grafiken – etwa der Pegelverlauf – sind vor Screenreadern verborgen. - Reduzierte Bewegung: Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ aktiviert, verzichtet Nibla auf Animationen, Übergänge und weiches Scrollen.
- Textvergrößerung und Umbruch: Gemessen bei einer Fensterbreite von 320 Pixeln, zusätzlich mit auf 200 % vergrößerter Schrift: In beiden Fällen entstand kein waagerechter Bildlauf, und kein Element ragte über den sichtbaren Bereich hinaus. Lange deutsche Komposita werden dabei automatisch getrennt.
- Touch-Bedienung: Die Schaltflächen der Aufnahme- und Transkriptfunktionen sind mindestens 44 × 44 Pixel groß; das wurde gemessen. Auswahlfelder in den Formularen messen 24 × 24 Pixel. Textlinks in der Fußzeile folgen der Größe des Fließtextes und sind schmaler; einschließlich ihres Abstands beträgt ihre Höhe mindestens 32 Pixel. Für Links im Fließtext gilt die Ausnahme für eingebettete Textlinks nach WCAG 2.5.8.
Bekannte Einschränkungen
- Der Test mit Screenreadern erfolgte bislang anhand der ausgezeichneten Struktur (ARIA-Rollen und -Zustände), nicht durch einen vollständigen Durchlauf mit VoiceOver oder NVDA. Einzelne Ansagen können daher unpassend oder unvollständig sein.
- Die Spracherkennung rechnet auf dem Gerät und kann die Oberfläche währenddessen kurzzeitig blockieren; Fortschrittsanzeigen aktualisieren sich in dieser Zeit verzögert.
- Nibla ist derzeit ausschließlich auf Deutsch verfügbar. Die Spracherkennung ist auf deutschsprachige Diktate ausgelegt.
- Geprüft wurde bislang in Chromium-basierten Browsern. Für andere Browser und für die Bedienung mit Hilfstechnologien auf Mobilgeräten liegen uns noch keine eigenen Testergebnisse vor.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 22. August 2026 überprüft. Anlass der letzten Prüfung war ein vollständiger Durchgang durch die Anwendung vor dem Verkaufsstart, bei dem alle oben genannten Werte neu gemessen wurden. Dabei behoben wurden unter anderem: Das Feld „Datei öffnen“ war per Tastatur nicht erreichbar, Meldungen zum Mikrofon wurden Screenreadern nicht angesagt, der Tastaturfokus ging an drei Stellen verloren, die Grundlinie der Eingabefelder verfehlte den Mindestkontrast für Bedienelemente, und eine feste Schriftgröße überschrieb die im Browser eingestellte.
Feedback und Kontakt
Ihnen sind Barrieren aufgefallen? Wir nehmen Hinweise gern entgegen, prüfen sie und bemühen uns, bestätigte Barrieren im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten zu beheben: post@nibla.app oder über das Kontaktformular.
Zuständige Marktüberwachungsstelle
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de, www.mlbf-barrierefrei.de