Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltung des BFSG

Die Still Thinking Solutions GmbH geht davon aus, als Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG gemäß § 3 Abs. 3 BFSG von den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen ausgenommen zu sein. Unabhängig davon arbeiten wir daran, Nibla möglichst barrierearm zugänglich zu gestalten. Maßstab unserer Bemühungen sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, in Anlehnung an die EN 301 549.

Stand der Umsetzung

Die folgenden Punkte haben wir selbst geprüft und umgesetzt:

Bekannte Einschränkungen

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 25. Juli 2026 überprüft.

Feedback und Kontakt

Ihnen sind Barrieren aufgefallen? Wir nehmen Hinweise gern entgegen und beheben Mängel zeitnah: nibla@stillthinking.de oder über das Kontaktformular.

Zuständige Marktüberwachungsstelle

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de, www.mlbf-barrierefrei.de