Vertrag kündigen

Ein Pass muss nicht gekündigt werden

Jahres-Pass und 2-Jahres-Pass sind Einmalzahlungen. Sie laufen 12 bzw. 24 Monate und enden dann von selbst. Es wird nichts weiter abgebucht, es verlängert sich nichts, und eine ordentliche Kündigung ist deshalb weder nötig noch vorgesehen. Vierzehn Tage vor Ablauf erinnern wir Sie per E-Mail. Ihr Recht, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt selbstverständlich bestehen – dafür ist unten die Auswahl „Außerordentliche Kündigung“ da.

Kündbar ist allein das monatliche Pro-Abonnement – zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

Möchten Sie einen Pass rückgängig machen und Ihr Geld zurück, nutzen Sie den Widerruf. Dort finden Sie die gesetzliche Widerrufsbelehrung – einschließlich der Frage, wann das gesetzliche Widerrufsrecht bei sofort freigeschalteten digitalen Inhalten erlischt – und unser freiwilliges Rückgaberecht von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss mit voller Erstattung, das unabhängig davon gilt. Danach läuft ein Pass bis zu seinem Ende.

Weitere Wege: Formlos können Sie jederzeit per E-Mail an post@nibla.app kündigen – mit Ihrem Namen und der Bestell- oder Rechnungsnummer. Beide Wege sind gleichwertig; wir bestätigen Ihnen den Eingang mit Datum und Uhrzeit.

Art der Kündigung

Die Abonnement- oder Bestellnummer (beginnt mit sub_ oder cs_) steht in Ihrer Bestellbestätigung; damit führen wir die Kündigung sofort maschinell aus. Mit der Rechnungsnummer (NIB-…) oder ganz ohne Nummer geht sie genauso wirksam bei uns ein – wir ordnen den Vertrag dann von Hand zu, damit niemand fremde Verträge kündigen kann.

Hilft bei der Zuordnung, falls die Nummer fehlt.

Hierhin senden wir die Eingangsbestätigung.

Zeitpunkt der Beendigung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Wir verwenden Ihre Angaben, um die Kündigung zu bearbeiten, umzusetzen und Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung zu senden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.