Nutzungsbedingungen

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

(1) Die Still Thinking Solutions GmbH, Frombergfeld 19A, 45481 Mülheim an der Ruhr („wir“), entwickelt die Web-Anwendung „Nibla“, stellt sie technisch bereit und räumt die in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Nutzungsrechte ein.

(2) Entgeltliche Tarife verkaufen wir selbst: Verkäuferin und Vertragspartnerin ist die Still Thinking Solutions GmbH. Die Zahlungsabwicklung übernimmt der Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland); der Bezahlvorgang findet auf einer von Stripe betriebenen Bezahlseite statt. Stripe wird dadurch nicht Vertragspartner.

(3) Diese Nutzungsbedingungen regeln den Kauf, die Lizenzierung und die Nutzung von Nibla. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag – einschließlich gesetzlicher Mängel- und Erstattungsansprüche – richten sich gegen uns.

(4) Zwingende Verbraucherrechte – insbesondere die Rechte für Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) – bleiben in jedem Fall unberührt.

2. Leistungsbeschreibung

(1) Nibla wandelt gesprochene Sprache in Text um. Die Verarbeitung erfolgt vollständig lokal im Browser des Nutzers; Aufnahmen und Transkripte werden nicht an uns übertragen (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung).

(2) Für die Nutzung erforderlich sind ein aktueller Browser, eine Internetverbindung für den Abruf der App, für Updates und für den einmaligen Modell-Download sowie ausreichender lokaler Speicherplatz für das Sprachmodell (je nach Gerät rund 0,21 GB oder rund 0,67 GB) zuzüglich des Platzes für eigene Aufnahmen (rund 32 MB je Stunde). Getestet und unterstützt sind aktuelle Chromium-basierte Browser (Chrome, Edge, Brave, Opera). Safari und die Browser auf iPhone und iPad sind nutzbar, die Erkennung läuft dort aber deutlich langsamer. Firefox wird derzeit nicht unterstützt; eine Funktionsfähigkeit sagen wir dort nicht zu. Für andere Browser sagen wir ebenfalls keine bestimmte Funktionsfähigkeit zu. Die jeweils aktuellen Voraussetzungen stehen in der Preisübersicht.

(3) Maßgeblich für den Funktionsumfang eines entgeltlichen Tarifs ist die bei Vertragsschluss im Checkout dargestellte Leistungsbeschreibung, die dem Nutzer mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wird.

3. Tarife und Lizenz

(1) Free: Die kostenlose Version umfasst Diktat und Transkription auf dem eigenen Gerät, den Import von Audio- und Videodateien sowie den Export als Textdatei; der Umfang ergibt sich im Einzelnen aus der Preisübersicht. Ein Anspruch auf den dauerhaften unentgeltlichen Fortbestand bestimmter Funktionen besteht nicht. Werden Funktionen der kostenlosen Version künftig einem entgeltlichen Tarif vorbehalten, weisen wir vor der Umstellung in der App darauf hin. Bereits auf Ihrem Gerät gespeicherte Inhalte – Aufnahmen, Transkripte und Wortlisten – bleiben in jedem Fall zugänglich und exportierbar.

(2) Pro-Abonnement (monatlich): Für die Dauer des Abonnements erhält der Nutzer Zugang zu den Pro-Funktionen gemäß der Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss.

(3) Jahres-Pass und 2-Jahres-Pass: Ein Pass gewährt für 12 bzw. 24 Monate ab Vertragsschluss Zugang zu den Pro-Funktionen; die Freischaltung erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluss. Ein Pass verlängert sich nicht automatisch und endet mit Ablauf dieses Zeitraums. Vor dem Ablauf erinnern wir per E-Mail an die im Kauf angegebene Adresse.

(4) Die Lizenz ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar und gilt pro Person. Sie kann gleichzeitig in bis zu drei Browser-Installationen dieser Person genutzt werden; eine Installation lässt sich jederzeit selbst freigeben, um sie durch eine andere zu ersetzen. Technisch zählt jede Browser-Installation gesondert – ein weiteres Browserprofil oder ein weiterer Browser auf demselben Gerät zählt daher als eigene Installation. Für die Freischaltung und danach mindestens alle 30 Tage ist eine Internetverbindung erforderlich; dazwischen sind die Pro-Funktionen offline nutzbar. Bei der Lizenzprüfung werden keine Aufnahmen, Transkripte oder Wortlisten übertragen. Nicht gestattet sind Weiterverkauf, Unterlizenzierung und das öffentliche Zugänglichmachen der Software.

(5) Rechte an Drittkomponenten und Erkennungsmodellen richten sich vorrangig nach den jeweils angegebenen Drittanbieter-Lizenzbedingungen. Welche Erkennungsmodelle und Bibliotheken derzeit ausgeliefert werden, unter welchen Lizenzen sie stehen und welche Änderungen wir daran vorgenommen haben, ist auf der Seite Drittanbieter-Lizenzen aufgeführt und wird dort aktuell gehalten. Diese Nutzungsbedingungen beschränken keine Rechte, die dem Nutzer dort ausdrücklich eingeräumt werden.

4. Ergebnisse der Spracherkennung; Verantwortung des Nutzers

(1) Automatische Spracherkennung arbeitet naturgemäß nicht fehlerfrei. Qualität und Genauigkeit hängen u. a. von Aufnahmequalität, Sprechweise, Fachvokabular und dem verwendeten Gerät ab. Transkripte sind maschinell erstellte Entwürfe und vor jeder Verwendung zu prüfen.

(2) Der Nutzer bleibt für die Inhalte seiner Diktate und deren Verwendung – auch gegenüber Dritten – selbst verantwortlich.

5. Verfügbarkeit

Wir stellen Nibla während der vereinbarten Vertragslaufzeit bereit. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und nicht von uns beherrschbarer Störungen der Internet- und Hosting-Infrastruktur nicht gewährleistet werden; die Spracherkennung selbst läuft lokal im Browser und ist daher von der Verfügbarkeit unserer Website weitgehend unabhängig. Planbare Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch und kündigen sie bei voraussichtlich erheblichen Einschränkungen angemessen vorher an. Gesetzliche Rechte bei unterbliebener Bereitstellung oder Mängeln des digitalen Produkts bleiben unberührt. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im jeweiligen Tarif ausdrücklich zugesagt wurde.

6. Aktualisierungen (§ 327f BGB)

(1) Wir stellen die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsgemäßheit der App erforderlich sind (insbesondere Sicherheits- und Kompatibilitätsupdates), und informieren über sie in geeigneter Weise – bei dauerhafter Bereitstellung während des gesamten Bereitstellungszeitraums, im Übrigen für den Zeitraum, den der Nutzer nach Art und Zweck des Vertrags vernünftigerweise erwarten darf (§ 327f BGB). Die App aktualisiert sich beim Öffnen selbsttätig auf die jeweils aktuelle Version.

(2) Darüber hinausgehende neue Funktionen und neue Erkennungsmodelle sind freiwillige Verbesserungen und können dem Pro-Zugang vorbehalten bleiben.

(3) Änderungen der App, die über die zur Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen hinausgehen, dürfen wir vornehmen, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht – insbesondere die Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Anforderungen, an unterstützte Browser und Betriebssysteme, die Beseitigung von Sicherheitsrisiken oder die Verhinderung von Missbrauch – und dem Nutzer dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Beeinträchtigt eine solche Änderung den Zugriff auf die App oder ihre Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informieren wir rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger über Art und Zeitpunkt der Änderung und die gesetzlichen Beendigungsrechte; § 327r BGB bleibt unberührt.

(4) Nibla verwendet je nach Gerät unterschiedliche Spracherkennungsmodelle. Wir dürfen diese Modelle nach Maßgabe von Absatz 3 aktualisieren oder ersetzen, insbesondere zur Verbesserung der Erkennungsqualität, der Kompatibilität, der Verarbeitungsgeschwindigkeit oder der Sicherheit sowie zur Anpassung an geänderte technische oder lizenzrechtliche Anforderungen. Die Nennung eines bestimmten Modells auf der Seite Drittanbieter-Lizenzen beschreibt den jeweils ausgelieferten technischen Stand und ist keine Zusage, dieses Modell während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert einzusetzen.

7. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen, in denen wir eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Rechte wegen Mängeln digitaler Produkte sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.

(4) Die Spracherkennung kann fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse erzeugen. Der Nutzer hat Transkripte vor einer Verwendung, bei der Fehler erhebliche rechtliche, berufliche oder wirtschaftliche Folgen haben können, angemessen zu prüfen. Ob und in welchem Umfang ein unterlassener oder unzureichender Kontrollschritt bei der Schadensberechnung als Mitverschulden zu berücksichtigen ist, richtet sich nach § 254 BGB; ein darüber hinausgehender Haftungsausschluss ist damit nicht verbunden.

8. Laufzeit, Kündigung, Widerruf

(1) Das Monatsabonnement hat eine anfängliche Laufzeit von einem Monat. Es verlängert sich anschließend automatisch um jeweils einen Monat, bis es gekündigt wird, und kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(2) Der befristete Jahres-Pass endet 12 Monate nach Vertragsschluss automatisch und verlängert sich nicht. Einer ordentlichen Kündigung bedarf es nicht; sie ist bei einem befristeten Vertrag auch nicht vorgesehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) sowie das Widerrufsrecht bleiben unberührt. Erwerben Sie vor Ablauf erneut einen Pass, wird die verbleibende Laufzeit angerechnet: Der neue Zeitraum beginnt mit dem Ende des laufenden, und Ihr bisheriger Lizenzschlüssel gilt unverändert weiter.

(3) Für den befristeten 2-Jahres-Pass gilt Absatz 2 entsprechend mit einer Laufzeit von 24 Monaten.

(4) Die Kündigung kann insbesondere über die gesetzlich vorgesehene Kündigungsfunktion („Verträge hier kündigen“) auf unserer Website sowie formlos per E-Mail an post@nibla.app erklärt werden. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

(5) Für den Widerruf gilt die Widerrufsbelehrung.

(6) Nach Vertragsende stehen die Pro-Funktionen nicht mehr zur Verfügung; auf Installationen, die zuletzt offline waren, enden sie spätestens mit Ablauf des Offline-Zeitraums von 30 Tagen (siehe Ziffer 3 Abs. 4). Lokal gespeicherte Aufnahmen, Transkripte und Wortlisten bleiben davon unberührt – sie liegen auf dem Gerät des Nutzers und bleiben auch mit der kostenlosen Version zugänglich und exportierbar.

9. Änderungen dieser Bedingungen

(1) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse bedürfen grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.

(2) Ohne Zustimmung dürfen wir Änderungen nur vornehmen, soweit sie aufgrund einer Änderung zwingender Rechtsvorschriften oder einer verbindlichen Gerichts- oder Behördenentscheidung erforderlich sind oder ausschließlich redaktionelle Klarstellungen enthalten und weder das vertragliche Leistungsgefüge noch Rechte des Nutzers nachteilig verändern. Über solche Änderungen informieren wir auf einem dauerhaften Datenträger. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates bleiben unberührt.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Gesellschaft (Mülheim an der Ruhr). Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nicht; für sie bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.

11. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.